Dach, Fenster, Heizung, Lüftung: Wer ein älteres Haus energetisch modernisieren will, steht vor vielen Baustellen und der Frage, womit er anfangen soll. Ein Sanierungsfahrplan (iSFP) bringt Ordnung in diese Entscheidungen. Er zeigt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, und kann bei Einzelmaßnahmen zusätzliche Förderung bringen. Seit der Reform der BAFA-Förderung im Juli 2026 fragen sich allerdings viele Eigentümer, ob sich der Sanierungsfahrplan finanziell noch lohnt.
In diesem Ratgeber erklären wir, was ein individueller Sanierungsfahrplan ist, wie er entsteht, wie die Erstellung gefördert wird und welche Vorteile er seit der Reform vom 21. Juli 2026 noch bietet. An einem Rechenbeispiel sehen Sie, ab wann sich der iSFP-Bonus finanziell bemerkbar macht. Verbindlich sind die aktuellen Richtlinien und Merkblätter des BAFA. Stand: Oktober 2026.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein standardisiertes Beratungsdokument für Wohngebäude, das ein Energieberater nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren erstellt. Er betrachtet das Haus als Ganzes, also Gebäudehülle, Heizung, Warmwasser und Lüftung. Daraus entwickelt er entweder eine Sanierung in einem Zug oder, häufiger, einen Weg in mehreren aufeinander abgestimmten Schritten über Jahre.
Der iSFP besteht aus zwei Teilen. „Mein Sanierungsfahrplan“ stellt den Weg übersichtlich dar, mit einer farbigen Bewertung des Ist-Zustands und der einzelnen Maßnahmenpakete. Die „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ beschreibt jedes Paket genauer, mit technischen Hinweisen, geschätzten Kosten und der erwarteten Energieeinsparung. Für Eigentümer ist das eine solide Grundlage, um Angebote einzuholen und Prioritäten zu setzen.
So entsteht der Sanierungsfahrplan: Ablauf in vier Schritten

- Energieberater auswählen: Gefördert wird der iSFP nur, wenn ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes ihn erstellt.
- Förderantrag: Den Zuschuss für die Beratung beantragt der Berater beim BAFA, und zwar bevor Sie ihn verbindlich beauftragen. Der Zuschuss wird mit dem Honorar verrechnet, Sie zahlen nur den Eigenanteil.
- Vor-Ort-Termin und Bestandsaufnahme: Der Berater nimmt das Gebäude auf, wertet Pläne und Verbrauchsdaten aus und bespricht mit Ihnen Wünsche, Budget und Zeitrahmen.
- Abschlussgespräch: Sie erhalten den fertigen Fahrplan und gehen die Ergebnisse gemeinsam mit dem Berater durch.
Planen Sie für den gesamten Prozess einige Wochen ein. Halten Sie Unterlagen wie Grundrisse, Protokolle des Schornsteinfegers, Heizkostenabrechnungen und Angaben zu bisherigen Modernisierungen bereit. Das spart Zeit und verbessert die Qualität der Empfehlungen.
Sanierungsfahrplan (iSFP): Kosten und Förderung der Erstellung
Die Erstellung wird über das BAFA-Programm Energieberatung für Wohngebäude gefördert. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beraterhonorars, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und höchstens 850 Euro bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten. Erläutert der Berater die Ergebnisse zusätzlich in der Versammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu. Gefördert werden Wohngebäude in Deutschland, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt. Das Honorar vereinbaren Sie mit dem Berater, es unterscheidet sich je nach Gebäude, Umfang und Region. Lassen Sie sich deshalb vorab ein schriftliches Angebot geben, in dem der Zuschuss bereits ausgewiesen ist. Wer Einzelmaßnahmen statt über das BAFA steuerlich nach § 35c EStG geltend macht, kann auch die Kosten eines begleitenden Energieberaters berücksichtigen. Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist jedoch ausgeschlossen, die Details klärt Ihr Steuerberater.
Der iSFP-Bonus bei Einzelmaßnahmen seit Juli 2026

Setzen Sie eine Maßnahme aus Ihrem Fahrplan um, etwa Dämmung, neue Fenster oder eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, gibt es bei der BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen einen Bonus von 5 Prozentpunkten auf die Grundförderung von 15 Prozent. Seit dem 21. Juli 2026 gilt dieser Bonus aber nur noch für den Teil der förderfähigen Kosten, der 30.000 Euro übersteigt. Gleichzeitig verdoppelt der iSFP die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme im Fahrplan enthalten ist und innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung umgesetzt wird. Für den Heizungstausch über die KfW gilt der iSFP-Bonus nicht, dort gibt es eigene Boni. Welche Einzelmaßnahmen grundsätzlich gefördert werden, fasst unser Ratgeber zur BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen zusammen.
| Förderfähige Kosten im Jahr | Zuschuss ohne iSFP | Zuschuss mit iSFP | Vorteil durch iSFP |
|---|---|---|---|
| 25.000 Euro | 3.750 Euro | 3.750 Euro | 0 Euro |
| 45.000 Euro | 4.500 Euro | 7.500 Euro | 3.000 Euro |
| 60.000 Euro | 4.500 Euro | 10.500 Euro | 6.000 Euro |
Das Beispiel für ein Einfamilienhaus zeigt: Bei kleineren Einzelmaßnahmen bringt der Fahrplan seit der Reform keinen zusätzlichen Zuschuss mehr. Sein finanzieller Wert liegt bei größeren Vorhaben, vor allem durch die höhere Kostengrenze. Wer mehrere Maßnahmen in einem Kalenderjahr bündelt, etwa Fassade und Fenster, profitiert deshalb am meisten.
Warum sich ein Sanierungsfahrplan auch ohne Bonus lohnt
Der größte Nutzen des iSFP liegt oft nicht im Bonus, sondern in der richtigen Reihenfolge. Wer zuerst eine neue Heizung einbaut und erst Jahre später dämmt, hat die Heizung womöglich zu groß ausgelegt. Umgekehrt kann eine gedämmte Hülle die Voraussetzungen für eine Wärmepumpe mit niedriger Vorlauftemperatur verbessern, wie unser Ratgeber Wärmepumpe im Altbau zeigt. Auch die Lüftung gehört in den Plan: Werden Fenster getauscht und wird das Haus dichter, ist nach DIN 1946-6 häufig ein Lüftungskonzept nötig. Wie eine Komfortlüftung geplant wird, lesen Sie im Ratgeber KWL planen.
Hinzu kommt die Planungssicherheit. Der Fahrplan zeigt, welche Kosten in den nächsten Jahren auf Sie zukommen, und hilft, Maßnahmen mit ohnehin fälligen Instandhaltungen zu verbinden, etwa die Fassadendämmung mit einem neuen Anstrich. Beim Hauskauf kann ein iSFP zudem zeigen, welche Nachrüstpflichten nach dem Eigentümerwechsel anstehen und welcher Aufwand realistisch ist. Einen ersten Eindruck vom energetischen Zustand gibt außerdem der Energieausweis, mehr dazu im Ratgeber Energieausweis und Lüftung. Ein guter Zeitpunkt für die Beratung ist übrigens die Heizperiode: Dann lassen sich Zugluft, kalte Wandflächen und das Verhalten der Heizung im Betrieb am besten beurteilen.
Sanierungsfahrplan und Immobilienwert: Technik nachvollziehbar dokumentieren
Bei einem Verkauf fragen Kaufinteressenten und Gutachter früh nach der Haustechnik: Wie alt ist die Heizung, mit welchem Energieträger wird geheizt, welche Investitionen stehen in den nächsten Jahren an? Absehbare Ausgaben für eine veraltete Heizung, alte Leitungen oder Feuchteschäden fließen in die Preisverhandlung ein. Der Energieausweis ist beim Verkauf und bei der Vermietung vorzulegen und macht die energetische Qualität vergleichbar; welche Rolle die Lüftung darin spielt, erklärt der Ratgeber Energieausweis und Lüftung.
Ein Sanierungsfahrplan hilft hier auf zwei Arten. Er zeigt, welche Maßnahmen bereits umgesetzt sind und in welcher Reihenfolge die übrigen sinnvoll folgen. Und er schafft eine nachvollziehbare Grundlage, auf der sich Kaufinteressenten ein Bild von den künftigen Kosten machen können. Ergänzen Sie den Fahrplan um eine eigene Mappe mit Rechnungen, Wartungsprotokollen und Nachweisen über durchgeführte Arbeiten.
- Heizung: Alter, Energieträger und Wartungsnachweise des Wärmeerzeugers
- Lüftung: Lüftungskonzept, Filterwechsel und Wartung, Schutz der Bausubstanz vor Feuchte
- Solartechnik und Sanitär: Inbetriebnahme- und Wartungsunterlagen, Zustand der Installationen
Zu den Maßnahmen, die ein Sanierungsfahrplan häufig vorsieht, gehören der Heizungstausch, etwa auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, und der Einbau einer Lüftung mit Wärmerückgewinnung, zum Beispiel über zentrale Lüftungsanlagen.
Häufige Fragen
Wie lange ist ein iSFP gültig?
Für den Bonus bei Einzelmaßnahmen muss die Maßnahme innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Fahrplans umgesetzt werden. Als Planungsgrundlage bleibt er nützlich, solange sich am Gebäude nichts Wesentliches ändert.
Muss ich alle Maßnahmen aus dem Fahrplan umsetzen?
Nein. Der iSFP ist eine Empfehlung, keine Verpflichtung. Sie entscheiden selbst, welche Schritte Sie wann umsetzen. Für den Bonus muss die geförderte Maßnahme aber Teil des Fahrplans sein.
Gibt es den iSFP auch für Wohnungseigentümergemeinschaften?
Ja, auch für Wohngebäude mit mehreren Wohneinheiten kann ein iSFP erstellt werden, der Höchstzuschuss ist dort höher. Zusätzlich wird die Erläuterung der Ergebnisse in der Eigentümerversammlung bezuschusst.
Was unterscheidet iSFP und Energieausweis?
Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand und ist bei Verkauf und Neuvermietung Pflicht. Der iSFP geht weiter: Er zeigt konkrete Maßnahmen, ihre Reihenfolge, geschätzte Kosten und ihre Wirkung.
Fazit
Ein Sanierungsfahrplan (iSFP) bringt Struktur in die energetische Modernisierung und zeigt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Die Erstellung wird mit 50 Prozent des Honorars gefördert, höchstens mit 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Seit dem 21. Juli 2026 wirkt der Bonus von 5 Prozentpunkten nur noch bei förderfähigen Kosten über 30.000 Euro, die verdoppelte Kostengrenze macht den iSFP für größere Vorhaben aber weiterhin attraktiv. Unabhängig von der Förderung schützt er vor teuren Fehlentscheidungen bei Heizung, Dämmung und Lüftung. Für die Umsetzung finden Sie Lüftungsgeräte in unserer Kategorie Lüftungsanlagen und Wärmepumpen unter Wärmepumpen.



































