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Heizungsförderung beantragen: Schritt für Schritt zum Zuschuss

Förderung · 30. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit · Fachredaktion Wohnungstechnik

Person am Laptop mit Unterlagen am Esstisch, im Hintergrund unscharf ein Heizkörper, Ratgeber heizungsförderung beantragen

Wer seine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe oder ein anderes förderfähiges System tauschen möchte, kann sich einen großen Teil der Kosten vom Staat zurückholen. Damit das klappt, müssen Sie die Heizungsförderung beantragen, bevor die Arbeiten vor Ort beginnen, und zwar in der richtigen Reihenfolge. Genau hier scheitern viele Anträge: Ein zu früh unterschriebener Vertrag ohne passende Klausel oder ein fehlendes Dokument kann den gesamten Zuschuss kosten.

In diesem Ratgeber zeigen wir Schritt für Schritt, wie der Antrag für den Zuschuss 458 der KfW abläuft, welche Unterlagen Sie brauchen und welche Fristen gelten. Außerdem fassen wir zusammen, wie sich der Zuschuss zusammensetzt, was sich im Sommer 2026 geändert hat und welche typischen Fehler Sie vermeiden sollten. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben der KfW.

Welche Heizungsförderung gibt es 2026?

Die Förderung für den Heizungstausch läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für private Eigentümer von Wohngebäuden ist der Zuschuss 458 der KfW zuständig. Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermieanlagen und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Andere Einzelmaßnahmen, etwa die Optimierung einer bestehenden Heizung, laufen dagegen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Was beim hydraulischen Abgleich verlangt wird, lesen Sie im Ratgeber Hydraulischer Abgleich 2026.

Für neue Anträge gelten seit dem 21. Juli 2026 geänderte Konditionen. Wer vorher einen Antrag gestellt hat, wird nach den bisherigen Regeln gefördert. Ab dem 1. Februar 2027 sinken laut KfW der Klimageschwindigkeitsbonus und der Förderhöchstbetrag schrittweise. Zudem ist am 29. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft getreten, das die bisherige 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen abschafft. An der Förderlogik ändert das nichts: Bezuschusst werden weiterhin nur die förderfähigen Systeme der BEG.

So setzt sich der Zuschuss zusammen

Laut KfW besteht die Heizungsförderung aus einer Grundförderung und bis zu zwei Boni. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie steht grundsätzlich allen privaten Eigentümern offen, also auch Vermietern. Selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende alte Heizung ersetzen, können zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten. Er liegt derzeit bei 16 Prozent und sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte, bis er im August 2028 ausläuft.

Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen selbstnutzender Eigentümer und ist dreistufig aufgebaut: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Haushalte mit minderjährigen Kindern können laut KfW 10.000 Euro vom anzusetzenden Einkommen abziehen. Insgesamt ist der Fördersatz gedeckelt: in der Regel auf 70 Prozent, für Haushalte mit niedrigem Einkommen auf bis zu 80 Prozent.

Förderfähig sind für die erste Wohneinheit Kosten bis 28.000 Euro. Dazu zählen neben dem Wärmeerzeuger auch Umfeldmaßnahmen wie Planung, Demontage der Altanlage, notwendige Anpassungen an Heizkörpern und Rohrleitungen sowie der hydraulische Abgleich. Ab Februar 2027 sinkt dieser Höchstbetrag halbjährlich um 750 Euro. Für weitere Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern gelten geringere Beträge je Einheit.

Bestandteil Höhe laut KfW Wer ihn erhalten kann
Grundförderung 30 % Private Eigentümer, auch Vermieter
Klimageschwindigkeitsbonus 16 %, ab 01.02.2027 sinkend Selbstnutzer, die eine alte Heizung ersetzen
Einkommensbonus 10 bis 40 % je nach Einkommen Selbstnutzer bis 50.000 Euro Haushaltseinkommen
Gesamtfördersatz höchstens 70 %, bei niedrigem Einkommen bis 80 % Abhängig von der Kombination der Boni

Heizungsförderung beantragen: die Schritte in der richtigen Reihenfolge

Handwerker übergibt am Esstisch ein Angebot an Hauseigentümer

Schritt 1: Angebot einholen und Vertrag mit Bedingung schließen

Zuerst holen Sie ein Angebot bei einem Fachbetrieb ein. Den Lieferungs- oder Leistungsvertrag dürfen Sie schon vor dem Antrag unterschreiben, er muss aber eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Das bedeutet: Der Vertrag wird nur wirksam beziehungsweise bleibt nur bestehen, wenn die Förderung bewilligt wird. Ohne einen solchen Vertrag können Sie den Antrag nicht stellen.

Schritt 2: Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen

Als Nächstes erstellt der Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte die Bestätigung zum Antrag. Sie dokumentiert die geplante Maßnahme und die voraussichtlichen förderfähigen Kosten und enthält eine BzA-ID, die Sie für den Antrag benötigen. Prüfen Sie, ob die Angaben zum Vertrag passen.

Schritt 3: Antrag im Portal „Meine KfW" stellen

Den Zuschuss beantragen Sie selbst online im Kundenportal „Meine KfW", nicht über Ihre Hausbank. Nach der Registrierung geben Sie die BzA-ID ein, ergänzen Ihre persönlichen Daten und machen bei Bedarf Angaben zum Einkommen. Erst wenn der Antrag gestellt ist, dürfen die Arbeiten vor Ort beginnen. Wer vorher anfängt, verliert den Anspruch auf Förderung. Beginnen Sie nach dem Antrag, aber vor der Zusage, tragen Sie das Risiko einer Ablehnung selbst.

Schritt 4: Zusage erhalten und Heizung einbauen

Nach der Prüfung erhalten Sie die Förderzusage im Portal. Für die Umsetzung haben Sie laut KfW bis zu 36 Monate ab Zusage Zeit. In dieser Phase baut der Fachbetrieb die neue Heizung ein, führt den hydraulischen Abgleich durch und nimmt die Anlage in Betrieb.

Schritt 5: Nachweis einreichen und Auszahlung erhalten

Nach Abschluss der Arbeiten erstellt der Fachbetrieb oder Experte die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Diese laden Sie zusammen mit den Rechnungen im Portal hoch, außerdem müssen Sie sich identifizieren. Die Frist für den Nachweis steht in Ihrer Zusage. Nach erfolgreicher Prüfung zahlt die KfW den Zuschuss auf Ihr Konto aus.

Unterlagen und technische Voraussetzungen

  • Angebot und Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung
  • Bestätigung zum Antrag mit BzA-ID
  • Einkommensnachweise, falls Sie den Einkommensbonus beantragen
  • Rechnungen, Bestätigung nach Durchführung und Nachweis über den hydraulischen Abgleich

Bei Wärmepumpen stellt die Förderung zusätzlich technische Anforderungen, etwa an die Geräuschemissionen des Außengeräts und an das verwendete Kältemittel. Welche Grenzwerte genau gelten, steht in den technischen Mindestanforderungen der KfW. Lassen Sie sich vor Vertragsschluss bestätigen, dass das geplante Gerät förderfähig ist. Was im Bestandsgebäude technisch möglich ist, lesen Sie im Ratgeber Wärmepumpe im Altbau.

Typische Fehler beim Förderantrag vermeiden

Neu installierte Wärmepumpe neben einem frisch sanierten Einfamilienhaus

Der häufigste Fehler ist ein Vertrag ohne Bedingung. Wer einen normalen Auftrag unterschreibt und erst danach den Antrag stellt, ist von der Förderung ausgeschlossen. Ebenso kritisch ist ein zu früher Arbeitsbeginn, zum Beispiel wenn der Fachbetrieb die alte Heizung schon vor der Antragstellung demontiert. Reine Planungs- und Beratungsleistungen gelten dagegen nicht als Beginn des Vorhabens.

Ein weiterer Stolperstein sind Abweichungen zwischen Angebot, Bestätigung zum Antrag und späterer Rechnung. Ändert sich während des Projekts das Gerät oder der Umfang, klären Sie mit dem Fachbetrieb, ob das Auswirkungen auf die Förderung hat. Achten Sie außerdem auf die Frist für den Nachweis. Schließlich lässt sich die Heizungsförderung nicht mit der steuerlichen Förderung für dieselbe Maßnahme kombinieren. Die wichtigsten Fragen rund um die Wärmepumpe beantwortet unser Ratgeber Wärmepumpen-Förderung 2026.

Häufige Fragen

Kann ich die Heizungsförderung nachträglich beantragen?

Nein. Der Antrag muss in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden. Eine bereits eingebaute Heizung wird über den Zuschuss 458 nicht mehr gefördert. Unter Umständen kommt dann noch die steuerliche Förderung in Frage.

Erhalten auch Vermieter die Heizungsförderung?

Ja, die Grundförderung von 30 Prozent steht auch Vermietern offen. Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus sind dagegen selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten.

Lassen sich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Für dieselbe Maßnahme nicht. Sie wählen entweder den Zuschuss der KfW oder die Steuerermäßigung für energetische Sanierungen nach § 35c Einkommensteuergesetz. Welche Variante für Sie günstiger ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Erst nach Abschluss der Arbeiten und nach Prüfung Ihres Nachweises. Für die Zwischenfinanzierung lässt sich der Zuschuss laut KfW mit dem Ergänzungskredit 358 oder 359 kombinieren.

Fazit

Die Heizungsförderung zu beantragen verlangt vor allem Sorgfalt bei der Reihenfolge. Zuerst kommen Angebot und Vertrag mit Bedingung, dann die Bestätigung zum Antrag und der Antrag im Portal „Meine KfW". Erst danach beginnt der Einbau, und am Ende reichen Sie den Nachweis ein. Weil Boni und Höchstbeträge ab Februar 2027 sinken, lohnt sich eine frühzeitige Planung. Prüfen Sie vor dem Antrag die aktuellen Bedingungen direkt bei der KfW. Passende Geräte und Zubehör für Ihr Projekt finden Sie in unseren Kategorien Wärmepumpen und Heizung.

Verfasst von Fachredaktion Wohnungstechnik

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