BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen: Lüftung, Heizung, Dämmung
Neue Fenster, eine gedämmte Fassade, eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder eine optimierte Heizung: Nicht jede Sanierung muss gleich das ganze Haus umfassen. Für einzelne Schritte gibt es die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen, einen Zuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Seit dem 21. Juli 2026 gilt dafür eine neue Förderrichtlinie, die vor allem den Bonus für den Sanierungsfahrplan ändert. Gerade jetzt zu Beginn der Heizsaison lohnt es sich, Maßnahmen für das kommende Frühjahr zu planen und den Antrag rechtzeitig vorzubereiten.
In diesem Ratgeber zeigen wir, welche Maßnahmen gefördert werden, wie hoch der Zuschuss ist, wie der Antrag abläuft und warum der Heizungstausch nicht über das BAFA, sondern über die KfW läuft. Alle Angaben beruhen auf veröffentlichten Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), verbindlich sind die aktuelle Richtlinie und die Merkblätter des BAFA. Stand: Oktober 2026.
Was die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen umfasst
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude besteht aus mehreren Bausteinen. Komplettsanierungen zum Effizienzhaus fördert die KfW mit Krediten, den Heizungstausch ebenfalls die KfW mit Zuschüssen. Die Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM, betreut das BAFA. Gefördert werden dort vor allem diese Bereiche:
- Gebäudehülle: Dämmung von Fassade, Dach, oberster Geschossdecke und Kellerdecke sowie Fenster, Außentüren und Sonnenschutz
- Anlagentechnik außer Heizung: zum Beispiel Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und digitale Systeme zur Betriebsoptimierung
- Heizungsoptimierung: etwa hydraulischer Abgleich, Tausch alter Heizungspumpen und Dämmung von Rohrleitungen
- Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter, Mieter mit Zustimmung des Eigentümers. Das Gebäude muss in der Regel mindestens fünf Jahre alt sein. Die neue Richtlinie vom 21. Juli 2026 ersetzt die bisherige Fassung für Einzelmaßnahmen vom Dezember 2023, das Grundprinzip der BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen als Zuschuss mit Antrag vor Vorhabenbeginn bleibt aber gleich.
Fördersätze und Höchstgrenzen seit dem 21. Juli 2026
Die Grundförderung für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt es einen Bonus von 5 Prozentpunkten. Neu seit dem 21. Juli 2026: Dieser Bonus gilt nur noch für den Teil der förderfähigen Kosten, der über 30.000 Euro liegt. Für kleinere Vorhaben bleibt es damit effektiv bei 15 Prozent.
Die förderfähigen Kosten sind je Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt. Bei einem Einfamilienhaus liegt die Grenze bei 30.000 Euro, mit iSFP bei 60.000 Euro. In Mehrfamilienhäusern ist die Grenze gestaffelt: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Für ein Einfamilienhaus ergeben sich daraus folgende Beispielwerte:
| Förderfähige Kosten | Zuschuss ohne iSFP | Zuschuss mit iSFP |
|---|---|---|
| 20.000 Euro | 3.000 Euro | 3.000 Euro |
| 40.000 Euro | 4.500 Euro (Grenze 30.000 Euro) | 6.500 Euro |
| 60.000 Euro | 4.500 Euro (Grenze 30.000 Euro) | 10.500 Euro |
Die Rechnung zeigt: Bei größeren Vorhaben wirkt der iSFP vor allem über die verdoppelte Höchstgrenze. Fachplanung und Baubegleitung werden separat mit 50 Prozent gefördert, bei Ein- und Zweifamilienhäusern für förderfähige Kosten bis 5.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern bis 2.000 Euro je Wohneinheit und insgesamt höchstens 20.000 Euro.
Lüftung, Heizung, Dämmung: Was im Einzelnen gefördert wird

Lüftungsanlagen
Gefördert wird der Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, zentral oder dezentral, sofern sie die technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie erfüllen. Diese bestätigt der Energieeffizienz-Experte im Antrag. Förderfähig sind neben dem Gerät, etwa einem zentralen Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung, in der Regel auch Luftleitungen, Ventile, Montage und Inbetriebnahme. Wie eine Komfortlüftung geplant wird, erklärt unser Ratgeber KWL planen.
Heizungsoptimierung
Bei bestehenden Heizungen fördert das BAFA Maßnahmen, die den Betrieb verbessern, etwa den hydraulischen Abgleich, den Tausch alter Heizungspumpen, die Dämmung von Rohrleitungen oder den Einbau von Niedertemperaturheizkörpern. Voraussetzungen zu Alter und Art der Heizung nennt das Merkblatt des BAFA. Für bestimmte Biomasseheizungen gibt es zusätzlich eine Optimierung zur Emissionsminderung mit höherem Fördersatz. Warum der hydraulische Abgleich so wichtig ist, zeigt unser Ratgeber Hydraulischer Abgleich 2026.
Dämmung und Fenster
Bei Dämmung und Fenstern sind Mindestwerte für den Wärmedurchgang einzuhalten, die der Energieeffizienz-Experte nachweist. Wird mehr als ein Drittel der Fenster getauscht, ist nach DIN 1946-6 zudem ein Lüftungskonzept zu erstellen. Fenstertausch und Lüftung lassen sich deshalb gut gemeinsam planen.
Heizungstausch: Zuschuss über die KfW statt über das BAFA
Wer eine neue Heizung einbauen will, etwa eine Wärmepumpe, beantragt die Förderung nicht beim BAFA, sondern bei der KfW. Diese Heizungsförderung ist ebenfalls Teil der BEG, hat aber eigene Fördersätze, Boni und Höchstgrenzen, die im Juli 2026 angepasst wurden. Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent, je nach Einkommen und Ausgangslage können Boni hinzukommen. Einen Überblick gibt unser Ratgeber Wärmepumpen-Förderung 2026, die verbindlichen Konditionen nennt die KfW. Lüftung und Dämmung im BAFA-Programm und die Heizung bei der KfW lassen sich kombinieren, solange dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden.
Für 2027 sind bei der KfW-Heizungsförderung bereits schrittweise sinkende Fördersätze und Boni angekündigt, die Angaben dazu unterscheiden sich je nach Quelle im Detail. Wer einen Heizungstausch plant, sollte die Konditionen deshalb direkt bei der KfW prüfen und den Antrag nicht unnötig aufschieben.
BEG-Antrag für Einzelmaßnahmen Schritt für Schritt

- Energieeffizienz-Experten einbinden: Für Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik ist das Pflicht, er erstellt die technische Projektbeschreibung. Experten finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes.
- Angebote einholen und einen Liefer- oder Leistungsvertrag nur mit einer Bedingung schließen, die ihn an die Förderzusage knüpft.
- Den Antrag im Online-Portal des BAFA stellen, bevor das Vorhaben beginnt.
- Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids die Maßnahme umsetzen lassen.
- Nach Abschluss den Verwendungsnachweis mit Rechnungen einreichen, danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
Der häufigste Fehler ist ein zu früher Start: Wer ohne Bedingung Aufträge vergibt oder Arbeiten beginnen lässt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert den Anspruch. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen in der Regel schon vorher erbracht werden. Beachten Sie außerdem, dass eine bezuschusste Maßnahme nicht zusätzlich über die Steuerermäßigung für energetische Sanierungen oder den Handwerkerbonus geltend gemacht werden kann.
Die Steuerermäßigung nach § 35c Einkommensteuergesetz ist eine Alternative für selbst genutztes Wohneigentum: Sie verteilt eine Steuerminderung von bis zu 20 Prozent der Kosten auf drei Jahre und braucht keinen Antrag vor Beginn, wohl aber eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens. Welcher Weg günstiger ist, hängt von Ihrer Steuerlast und den Kosten ab. Lassen Sie das im Zweifel von einer Steuerberatung prüfen.
Häufige Fragen
Lohnt sich ein iSFP für Einzelmaßnahmen noch?
Für kleine Einzelmaßnahmen bringt der iSFP-Bonus seit Juli 2026 keinen finanziellen Vorteil mehr. Bei größeren Vorhaben oder mehreren Schritten über die Jahre lohnt er sich weiterhin, weil sich die förderfähigen Kosten verdoppeln. Zudem hilft der Fahrplan, Maßnahmen sinnvoll aufeinander abzustimmen.
Können Mieter die BEG-Förderung nutzen?
Ja, Mieter können mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers einen Antrag stellen, zum Beispiel für dezentrale Lüftungsgeräte in der eigenen Wohnung. Es gelten dieselben Regeln wie für Eigentümer.
Wann muss ich den BAFA-Antrag stellen?
Immer vor Vorhabenbeginn, also bevor Sie einen Auftrag ohne Förderbedingung vergeben oder Arbeiten starten. Planen Sie dafür einige Wochen Vorlauf ein, denn der Energieeffizienz-Experte muss die technische Projektbeschreibung zuerst erstellen. Wer im Frühjahr sanieren will, beginnt die Planung am besten jetzt im Herbst.
Wird auch Material für den Selbsteinbau gefördert?
Gefördert werden in der Regel Arbeiten durch Fachunternehmen. Materialkosten bei Eigenleistung können unter Umständen förderfähig sein, wenn ein Fachunternehmen oder der Energieeffizienz-Experte den fachgerechten Einbau bestätigt. Klären Sie das vor dem Antrag anhand des aktuellen Merkblatts.
Fazit
Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen bleibt 2026 ein wichtiger Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung. Die Grundförderung liegt bei 15 Prozent, der iSFP-Bonus wirkt seit dem 21. Juli 2026 nur noch oberhalb von 30.000 Euro, verdoppelt aber weiterhin die förderfähigen Kosten. Entscheidend sind die richtige Reihenfolge, ein Energieeffizienz-Experte an Ihrer Seite und ein Antrag vor Vorhabenbeginn. Den Heizungstausch beantragen Sie separat bei der KfW. Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung finden Sie in unserer Kategorie Lüftungsanlagen, passende Wärmepumpen unter Wärmepumpen.













