📍 Wann sind Brandschutzklappen Pflicht?
Nach Landesbauordnung (LBO) und Lüftungsanlagen-Richtlinie (LüAR):
- Wohnungstrennwänden (Mehrfamilienhaus)
- Geschossdecken (Wohn- und Gewerbebau)
- Treppenhäusern (Fluchtweg-Schutz)
- Sonderbauten: Schulen, Krankenhäuser, Versammlungsstätten
- Tiefgaragen
- Hochhäusern ab 22 m Brüstung
🏷️ Klassifizierung (EN 13501-3)
🚒 Brandgas-Ventilatoren (EN 12101-3)
Klassifizierung nach EN 12101-3 — müssen auch bei 200°C bis 600°C noch funktionieren:
🏆 DIBt-Zulassung
🔧 Wartung — gesetzlich vorgeschrieben
Nach LüAR und VDI 6022:
- 📋 Halbjährliche Funktionsprüfung (manuell auslösen)
- 🔧 Jährliche Wartung durch Fachfirma + Protokoll
- 👁️ Sichtprüfung bei jeder Wartung
- ⚠️ Bei Auslösung sofort Service durch zertifizierte Firma
💰 Was kostet eine Brandschutzklappe?
❓ Häufige Fragen
Brandschutzklappen im EFH nötig?
Im freistehenden EFH meist nicht. Bei DHH/RH zwischen Wohneinheiten ja (EI 30).
Wer darf einbauen?
Fachinstallateure mit Sachkundenachweis nach DIN 18017-3. Abnahme durch Sachverständigen.
Wann F300/F400-Brandgasventilator?
F300 für Hotels/Büros, F400/F600 für Hochhäuser, Tiefgaragen, Versammlungsstätten.




